Büchsenmachermeister · Haart 49 · 24534 Neumünster
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Schweiz

Sehr geehrter Wiederlader,

wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Wiederladeartikeln.

Es ist für den Versand in die Schweiz einiges zu beachten: Bei Hülsen, Geschossen, Matrizensätzen und Ladepressen ist eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen und eine Ausfuhrerklärung zu erstellen. Hierzu müssen wir die Ware beim Zoll vorlegen. Dadurch entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand. Wir berechnen für jeden Auftrag 35,– Euro Ausfuhrgebühren.

Die Kosten eines Nachnahmepaketes in die Schweiz haben sich enorm erhöht, sodass wir Ihnen die Zahlung vorab empfehlen.

Zahlung vorab: Sie erhalten die Ware nach Zahlungseingang. Hier entstehen Portokosten nach Gewicht des Paketes. Wir schicken Ihnen die Rechnung, teilen Sie uns bitte Ihre Fax-Nummer mit. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte innerhalb einer Woche auf unsere internationale Kontonummer bei der


Postbank Hamburg
Kto.Nr. 348 865 203
Bankcode: IBAN De58 2001 0020 0348 8652 03
BIC (SWIFT-Code): PBNKDEFF
Für eine gebührenfreie Überweisung geben Sie bitte unbedingt den Bankcode an!

Senden Sie bitte keine Schecks, es entstehen uns hohe Nebenkosten.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb einer Woche, wird der Auftrag automatisch storniert.

Pulver, Munition und Zündhütchen dürfen wir nicht in die Schweiz versenden.

An eine deutsche Lieferanschrift können wir Sie jederzeit unter einfacheren Bedingungen beliefern, auch Zündhütchen. Hier entfallen alle Genehmigungen.

Kreditkartenzahlung: Derzeit nicht möglich.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Johannsen-Team